Nutzungsbedingungen für Video - und Filmmaterial
Die Hansgrohe SE (nachfolgend „Lizenzgeber“) ist Inhaber der Urheberrechte bzw. Inhaber einer exklusiven Lizenz an den Urheberrechten an dem Video-/Filmmaterial (nachfolgend die „Rechte“).
Der Lizenzgeber ist auch Inhaber der Markenrechte an den Produkten des Lizenzgebers; allerdings hat dieser Vertrag keine Markenlizenz zum Gegenstand, und nichts in diesen Nutzungsbedingungen kann zur Begründung einer Markenlizenzvereinbarung herangezogen werden.
Der Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen kann ferner nicht zur Begründung eines Vertriebsverhältnisses herangezogen werden.
Das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Video-/Filmmaterial wird ausschließlich gemäß den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen angeboten. Mit der Nutzung/Verwendung oder dem herunterladen des Video-/Filmmaterials (nachfolgend „Material“) akzeptiert der Empfänger (nachfolgend „Lizenznehmer“) diese Nutzungsbedingungen.
- Der Lizenzgeber gewährt hiermit dem Lizenznehmer eine jederzeit widerrufliche, nichtübertragbare und nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Rechte zum alleinigen Zweck des Angebots und Verkaufs der Produkte des Lizenzgebers.
- Der Lizenznehmer ist berechtigt, das den Rechten unterliegende Material, das er im normalen Geschäftsverkehr erhalten hat, zu nutzen. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Erhalt oder Lieferung solchen Materials vom Lizenzgeber.
- Der Lizenznehmer darf diese Lizenz oder das den Rechten unterliegende Material nicht missbräuchlich verwenden.
- Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben.
- Der Lizenznehmer darf die Rechte zu keiner Zeit außerhalb des beschriebenen Nutzungszweckes nutzen oder verwenden und wird keine Schritte unternehmen, welche dem Inhalt oder Zweck dieser Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen könnten. Der Lizenznehmer unterlässt ferner jegliche Handlung, welche bei vernünftiger Betrachtungsweise aller Wahrscheinlichkeit nach eine nachteilige Auswirkung auf den Wert, die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit eines lizenzierten Rechtes oder auf die Inhaberstellung des Lizenzgebers an einem solchen haben könnte.
- Der Lizenznehmer wird insbesondere die für das jeweilige Material gewährte Nutzungsart und –dauer beachten.
- Lizenzgebühren werden nicht erhoben.
- Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass im Verhältnis Lizenznehmer und Lizenzgeber der Lizenzgeber alleiniger Inhaber der Rechte ist, dass diese stets im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Lizenzgebers stehen und bleiben werden und dass der Lizenznehmer unter Ausnahme der hierin gewährten Lizenz, keine weitergehende Rechte an oder Ansprüche auf die Rechte erworben hat. Der Lizenznehmer wird die Inhaberstellung des Lizenzgebers an den Rechten nicht angreifen.
- Mit Beendigung der Lizenz durch Kündigung oder Ablauf erlöschen automatisch sämtliche dem Lizenznehmer gewährten Rechte an dem Material. Das Gleiche gilt nach Ablauf der für das jeweilige Material gewährten Nutzungsdauer. Der Lizenznehmer hat die Nutzung der Rechte sowie des den Rechten unterliegenden Materials unverzüglich einzustellen.
- Der Lizenzgeber gewährleistet nicht die Rechtsbeständigkeit der Rechte und übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die Rechte ohne die Verletzung von Rechten Dritter genutzt werden können.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber gegenüber sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren), welche auf Handlungen des Lizenznehmers im Zusammenhang mit oder aufgrund der Nutzung des Materials beruhen zu entschädigen und schadlos zu halten.
- Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich von jeglicher Verletzung oder Anfechtung der Rechte des Lizenzgebers an dem Material, von denen er Kenntnis erlangt, zu unterrichten. Der Lizenzgeber hat das ausschließliche Recht, jedoch keine Verpflichtung, gegen Verletzer Verteidigungshandlungen vorzunehmen bzw. Verfahren einzuleiten.
- Die Rechte werden dem Lizenznehmer für das jeweilige Material befristet bis zum Ablauf des beschriebenen Datums eingeräumt. Mit Ablauf dieses Datums erlöschen alle Rechte an dem entsprechenden Material ohne das Erfordernis einer gesonderten Kündigung.
- Die Nutzung der Rechte kann nicht dafür herangezogen werden, zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer eine Handelsvertretervereinbarung zu begründen.
- Ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers dürfen keine Rechte oder Pflichten die sich aus der Lizenz ergeben abgetreten oder übertragen werden. Jeder Abtretungs- oder Übertragungsversuch seitens des Lizenznehmers berechtigt den Lizenzgeber, die Lizenz unverzüglich zu kündigen.
- Sämtliche Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Lizenznehmer unterwirft sich hiermit - soweit zulässig – unwiderruflich dem nicht-ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte Offenburgs. Der Lizenzgeber ist dazu berechtigt, den Lizenznehmer auch an einem anderen für den Lizenznehmer zuständigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
- Diese Nutzungsbedingungen ersetzen sämtliche etwaigen vorherigen zwischen den Parteien hinsichtlich des Materials bestehenden Vereinbarungen.
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Änderungen bezüglich bereits bestehender Rechte bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt werden, vereinbaren die Parteien, diese Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche der beabsichtigten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.